Best of: Reich werden mit Uhren…so ganz nebenbei.

Oder: „…und wenn ich die jetzt wieder verkaufe, hab ich locker ein paar Tausender verdient!“

Es gibt zwei Gründe, warum ich diesen Artikel zum zweiten Mal veröffentliche. Der erste: Er wird immer aktueller, denn gefühlt werden bestimmte Luxusuhren nur noch gekauft, um sie direkt mit Gewinn wieder zu verkaufen. Und zweitens: Auch ich mache mal Urlaub und gönne mir eine kleine Schreibpause. Ich hoffe, Sie haben nix dagagen… 🙂

(Die nun folgenden Informationen sind weder Rechtsberatung noch entbinden sie Sie, sich von einem Fachmann steuerrechtlich beraten zu lassen. Die Sachverhalte sind stark vereinfacht beschrieben. Für Schäden, die durch eine Fehlinterpretation der Informationen entstehen, übernimmt der Autor keine Haftung. Das muss an dieser Stelle gesagt und geschrieben werden.)

Ich weiß, die Versuchung ist in der heutigen Zeit groß, aus einer Uhr, die eigentlich zeigen soll, welches Stündlein geschlagen hat (sollte sie eine Sonnerie besitzt auch hörbar) ein Spekulationsobjekt zu machen. Sie auf die reine Ware zu reduzieren, die dem Markt von Nachfrage und Angebot unterliegt. Wissen Sie, wie oft ich in diesem Jahr den Satz gehört und gelesen habe: „Was spricht dagegen, sich mit einem kleinen aber geschickten Verkauf von Uhren die nächste Ferienreise zu finanzieren?“ Die „schnelle Mark“ zu machen? Nichts spricht dagegen, es spricht sogar einer ganz vehement dafür: das Finanzamt! Das freut sich über die Steuergewinne.

Ach, Sie wollten die schnelle Mark, den Schnitt, das U(h)rlaubsgeld gar nicht dem Finanzamt melden? Dann müssen Sie jetzt unbedingt weiterlesen…

Sollten Sie die Story noch nicht kennen, hier die Kurzform, wie ich vom Sammler zum Händler wurde. Dahinter steckte auch der Wunsch des Finanzamtes nach einer stillen Beteiligung an meinen Sammlererfolgen. Und der Staat ließ mir über meinen Steuerberater ausrichten, er hätte ein Auge auf mich geworfen, weil ich doch den rein privaten und ausschließlich dem Vergnügen dienenden Verkauf der ein oder anderen Uhr mit einem leichten Überschuss abschließe. Im Folgenden erkläre ich genauer, mit welchen Argumenten der Fiskus mich in die Riege der Händler eingliederte.

Erst einmal müssen wir – besser gesagt Sie – klären, in welcher Funktion Sie Ihre Uhr einer dritten Person anbieten und dann verkaufen:

  • Als Privatverkäufer
  • Als Nebenerwerb / Kleingewerbe
  • Als hauptberuflicher Händler

Privatverkäufer im reinen Sinne des Wortes dürfen sich jetzt beruhigt zurücklehnen. Doch bevor Sie sich jetzt flachlegen bleibt die Frage: Wann handeln Sie privat und wann nicht mehr?

Einfaches Beispiel: Sie verkaufen für 2000,- Euro bei ebay das Porzellan Ihrer Großmutter (hoffentlich mit deren Einwilligung), das schon 50 Jahre im Familienbesitz ist. Dies wird von niemandem als „gewerblich“ angesehen und ist steuerlich nicht relevant, weil es die Freigrenze nicht überschreitet.
Gegenbeispiel: Sie verkaufen 3-4 mal im Jahr eine Modeuhr bei ebay für 200,- Euro, die Sie vorher genau zum Zwecke des Wiederverkaufs bei einem chinesischen Onlinehändler neu und billig erstanden haben. Glückwunsch – Sie sind soeben zum Händler geworden!

Sie haben gleich mehrere Kriterien erfüllt, über die sich der Fiskus freuen wird:

  • Sie kaufen Artikel, um Sie wieder zu verkaufen.
  • Sie verkaufen regelmäßig gleiche Artikel.
  • Sie verkaufen häufig neue Artikel, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben.

In diesem Fall ist es die Art des Handels, der Sie zum Händler macht. Ein anderes Kriterium ist das Volumen:

Es ist unerheblich, ob Sie einer anderen Tätigkeit nachgehen und nur „nebenberuflich“ oder „privat“ bei ebay handeln oder Ihr Geld ausschließlich bei eBay verdienen.
Laut den Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen an die deutschen Finanzbehörden gilt ein Umsatz von 22.000 Euro oder mehr innerhalb eines Kalenderjahres als deutliches Anzeichen dafür, dass der Verkäufer eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausführt und eine Anmeldung als gewerblicher Verkäufer bei ebay erforderlich ist.

Was fällt uns nun an dieser Summe auf? Richtig – eine einzige Rolex Daytona, die Sie neu zum Listenpreis (Sie Glückspilz) erworben haben und nun bei ebay für läppische 19.265,87 Euro verscherbeln, liegt schon über dieser Grenze.

Aber auch wenn die Marge geringer ist müssen Sie diese bei der Steuer angeben, wenn zwischen Ankauf und Verkauf des Luxusartikel weniger Zeit als ein Jahr vergangen ist. Bei Immobilien und Aktien kennen Sie das vielleicht, es ist die Spekulationsfrist. Heute beim Händler für Liste 8k bekommen, nächste Woche für 12k verkauft: 4k sind als Spekulationsgewinn zu versteuern. Alles andere ist Steuerhinterziehung und damit ein Straftatbestand. Jetzt können Sie sich überlegen, mit welchem Bein Sie bereits halb im Knast stehen…

Wenn wir schon bei ebay oder anderen Verkaufsplattformen sind, sollte Ihnen Folgendes bewusst sein: Um mögliche Steuersünder aufzuspüren, müssen sich die Finanzbeamten nicht selbst durch die Verkäuferprofile klicken. Das erledigt die Software „Xpider“, eine lernfähige Suchmaschine der Finanzverwaltung. Sie durchkämmt unter anderem Verkaufs- und Auktionsplattformen wie ebay, Amazon, Autoscout oder MyHammer, um Anbieter zu finden, die zwar gewerblich handeln, aber keine Steuern zahlen. Bei auffälligen Aktivitäten erfolgt ein automatischer Abgleich mit den Datenbanken der Finanzverwaltung. Wer beispielsweise in einem überschaubaren Zeitraum reichlich Bewertungen sammelt und viele und gleichartige Waren verkauft, könnte so ins Visier der Steuerfahnder geraten.

Laut Stiftung Warentest liegen Hinweise auf ein Gewerbe vor „ bei regelmäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleichartigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Gewinn erwirtschaftet wird. Jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ist gewerblich.“

Fazit: Es liegt nicht alleine in Ihrer Hand, ob Ihr Handeln als privat oder gewerblich eingestuft wird. Das erledigt für Sie und auch gegen Ihren Willen die Finanzbehörde.

Egal wie man es nennt: rechtschaffend oder ängstlich – jetzt hat der ein oder andere die Entscheidung getroffen, ein Gewerbe anzumelden. Die Lebensplanung und die laufenden Kosten entscheiden nun, ob sie volles Risiko gehen und den Uhrenhandel zu Ihrem Hauptberuf machen, oder ob sie „mal klein anfangen“. Das heißt dann Nebenerwerb oder Kleingewerbe und benötigt einen Gewerbeschein.

Die Bürokratie hat dafür die Gewerbemeldestelle erfunden, umgangssprachlich auch Gewerbeamt genannt. Bei mir im Dorf zu finden im (der Saarländer sagt „aufm“) Rathaus. Für wenige Euro darf man sich dann Gewerbetreibender nennen und es dementsprechend gewerblich treiben. Zum Beispiel beim Großhandel einkaufen oder so.

Achtung: Nicht jeder darf jedes Nebengewerbe anmelden. Es muss mit Ihrem Hauptberuf konform gehen. Das bedeutet, dass Sie:

  • Ihren Arbeitgeber über die Nebentätigkeit informieren sollten
  • Ihm aber keine Konkurrenz machen dürfen

Wer also als Mitarbeiter eines Uhrenherstellers günstig an einzelne Produkte rankommt, darf diese nicht im Nebenerwerb teurer an Endkunden verscherbeln.

Spätestens nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie ein paar Unterschiede lernen und zwar die

  • zwischen brutto und netto
  • zwischen „vor Steuer“ und „nach Steuer“

Wer (neben)gewerblich mit neuen Produkten handelt, muss die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) gesondert ausweisen und kommentarlos ans Finanzamt abtreten. Vorteil: auch beim Einkauf als Händler wird Ihnen die MwSt. (einfach ausgedrückt) gutgeschrieben bzw. verrechnet. Wenn Sie gebrauchte Ware verkaufen, so wie ich, müssen Sie die Umsatzsteuer nicht ausweisen, das Finanzamt rechnet sie sich selbst aus der Marge heraus und zieht sie ein.

Vereinfachtes Beispiel:
Sie haben vor Jahren und für den privaten Gebrauch eine Uhr für 3.000,- Euro gekauft und verkaufen sie privat als Einzelstück für 4.000,- Euro weiter. Die Marge von 1.000,- Euro bleibt komplett bei Ihnen.

Sie kaufen gewerblich ein gebrauchte Uhr günstig für 3.000,- ein, um sie teurer zu verkaufen. Sie finden jemand, der Ihnen 4.000,- dafür zahlt. Aus der Marge von 1.000,- Euro rechnen Sie nun 19% Mehrwertsteuer raus. Und die etwas über 800,- Euro, die übrig bleiben versteuern Sie voll mit Ihrem momentanen Steuersatz. So kann es sein, dass fast die Hälfte der Marge nicht in Ihrer Tasche landet. Zum Trost, das Geld ist ja nicht weg – es ist nur woanders.

Tipp: Da die nebenberufliche Einkommenssteuer nicht wie bei Ihrem Lohnzettel automatisch einbehalten wird, sondern (in den Anfangsjahren) nach der jährlichen Steuererklärung per Steuerbescheid eingetrieben wird, sollten Sie vorab rund 40% Ihres nebenberuflichen „Einkommens“ für das Finanzamt zur Seite legen. Sonst wird schnell mal aus dem bösen Erwachen der persönliche Ruin.

Und Sie sollten wissen, ab welchem Umsatz zusätzlich Gewerbesteuer fällig wird und ab welcher Summe sich auch die Krankenkasse mit zusätzlichen Beiträgen bei Ihnen meldet. Fragen Sie bitte vorab Ihren Steuerberater, denn dass Sie als Gewerblicher jede Menge Steuern zahlen, das wissen Sie jetzt. Sie sehen auch an diesen Beispielen, dass Sie schon ziemlich viele Uhren nebenbei und steuerrechtlich einwandfrei verkaufen müssen, um sich auch nur einmal einen schönen Urlaub leisten zu können.

Fazit: Überträgt man das nebenbei mal Uhrenverkaufen auf das Handwerk, dann hieße es Schwarzarbeit.

Doch mit den Abzügen und Steuern nicht genug. Sie als Gewerbetreibender haben ja noch ganz andere Pflichten im Vergleich zum Privatverkäufer. So müssen Sie auf jede Uhr, die Sie verkaufen

  • ein Jahr Gewährleistung geben, auch außerhalb der Herstellergarantie und
  • dem Kunden ein zweiwöchiges Rückgaberecht einräumen, wenn Sie online handeln.

Sie müssen sich auch bei einem Verpackungs-Recyclingsystem anmelden, für Ihr Gewerbe Allgemeine Geschäftsbedingungen formulieren und von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ebenso wie eine Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung. Und die Erfahrung sagt mir: Sie werden viel Freude dabei haben. Der Kunde hätte gerne für alles eine Rechnung und die Steuer von allem eine Erklärung. Sie sehen also, Sie sind sehr weit entfernt von „der schnellen Mark nebenbei“.

Zum Schluss möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass sich auch vieles bei den von Ihnen bisher genutzten Verkaufsportalen ändert. Die großen Uhrforen lassen entweder keine Händler auf ihren Marktplätzen zu oder verlangen Verkaufsgebühren. Bei ebay müssen Sie jetzt einen kostenpflichtigen Shop eröffnen, ebenfalls mit allem Rechtskram. Und ein eigener Online-Shop ist lange nicht so einfach zu installieren, wie es uns die Werbung vormacht – nur um nachher im World Wide Web nicht gefunden zu werden. Sie brauchen ein Werbebudget oder enorme Kenntnisse im Online-Marketing und in den sozialen Netzwerken. Der Einsatz: Entweder viel Geld oder viel Zeit.

Letztendlich bleibt es Ihnen überlassen, ob und wie Sie Uhren verkaufen möchten. Pseudo-privat und semi-professionell bewegen Sie sich immer auf dünnem Eis – zwischen Steuervergehen und Drohanrufen unzufriedener Kunden. Es ist ein Trugschluss, mal „klein und nebenbei“ anzufangen, um dann zu wachsen und richtig einzusteigen. Laut Statistik schaffen das nicht einmal 1%. Sehen Sie es einmal aus Kundensicht: Würden Sie eine mehrere Tausend Euro teure Uhr von einem halbprofessionellen Nebenbei-Händler kaufen wollen, den Sie nicht einmal kennen?

Viele Uhrenliebhaber schimpfen auf die Grauhändler, bewegen sich aber selbst beim „privaten“ Verkauf ständig in der rechtlichen Grauzone. Auch so kann das Hobby ziemlich teuer werden.

2 Comments

  1. Dr. Juergen Simonis sagt:

    Besonders Freiberufler im Hauptberuf müssen zudem aufpassen, dass der „gelegentliche“ private Uhrenhandel steuerrechtlich nicht auf die Freiberuflichkeit „abfärbt“, und ihre gesamten Einkünfte auf einmal gewerbesteuerpflichtig werden.

    • Markus Klümper sagt:

      Das ist zum Glück weniger ein Problem. Wer mehrere Tätigkeiten ausführt und dies durch saubere / plausible Buchhaltung belegen kann, hat da nichts zu befürchten. Was allerdings auch wechselfreudigen Sammlern dringend zu empfehlen ist: Jeden An- und Verkauf sauber zu belegen. Denn nicht selten werden werden Uhren abgegeben, um die Neuanschaffung zu finanzieren. Oder es generell gewechselt, um in zwanzig Jahren alle Wunschuhren einmal besessen zu haben. Das kann nach den von Herrn Strohm korrekt beschriebenen Regeln schnell für Ärger sorgen. Da man bei so einem Spiel nicht mit allen Uhren Gewinn macht, kann man Verluste gegenrechnen. Da werden sich im Normalfall keine erheblichen Erträge einstellen, somit werden keine Steuern fällig. Sofern man es nicht übertreibt.

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