10 Irrtümer und Legenden rund um die Uhr

Wir alle haben Sie schon gehört, diese „Tatsachen und Wahrheiten“ über Uhren und Marken, die sich genau so hartnäckig halten, wie die Urban Legends über Riesenspinnen in der Yuccapalme vom Discounter. Wo Rauch ist, ist nicht immer Feuer – und in vielen der Mutmaßungen steckt nicht einmal ein Fünkchen Wahrheit. Hier nun die bekanntesten:

1. Meine Uhr ist wasserdicht, also kann ich auch mit ihr tauchen.

Davon abgesehen, dass Sie auch mit nicht wasserdichten Uhren tauchen können:Wasserdicht bedeutet nicht „im Wasser dicht“. Entscheidend und enttäuschend sind die  Meter- und Bar-Angaben auf der Uhr. Und diese bedeuten:

50 Meter (5 Bar) = Händewaschen, Regen, Spritzwasser
100 Meter (10 Bar) = Duschen, baden, schwimmen
200 Meter (20 Bar) = Endlich dürfen Sie auch tauchen

Diese Angaben sind für neue und neuwertige Uhren verbindlich. Eine 30 Jahre alte Taucheruhr sollte erst vom Uhrmacher für U-Boot-Spielchen freigegeben werden.

2. Ich kann es mir nicht erlauben, dass meine Kollegen so eine teure Uhr an meinem Handgelenk erkennen.

Ich trage selbst häufig „teure Uhren“ am Handgelenk. Als Sammler und Händler kann – und vor allem will – ich mir das „erlauben“. Und aus den fehlenden Reaktionen auf meine zur Schau gestellten Schätzchen bin ich zu folgenden Schluss gekommen:

  • 99% der Menschen erkennen keine Patek Philippe am Handgelenk ihres Gegenübers.
  • 99% der Menschen wissen nicht einmal annähernd, was eine Rolex kostet.
  • 99% der Menschen interessieren sich überhaupt nicht für das Handgelenk ihres Gegenübers.
  • Die verbleibenden 1% sind entweder genauso uhrenbekloppt wie wir oder gehen davon aus, dass Sie im letzten Jahr Ihren Urlaub in der Türkei verbracht haben.

3. Fake und Hommage – ist doch alles dasselbe.

Egal wie man zu beiden Spezies steht, sollte man sich um Genauigkeit bemühen. Kurz gesagt: Ein Fake ist eine Markenfälschung, die in Punkt zwei beschriebene Rolex vom Strand-Konzi aus Antalya. Steht Rolex drauf, ist aber bestimmt nicht drin. Eine Hommage ist ein „Lookalike“, ein „Sieht so aus wie…“. Zum Beispiel wie eine Rolex, steht aber ein anderer Markenname drauf. Kostet nur ein Bruchteil – aber oft hätte es für den Bruchteil auch optisch eigenständige Uhrenmodelle gegeben.

4. Juweliere dürfen Fakes einbehalten und zerstören, wenn sie ein Kunde zur Reparatur bringt.

Es spricht nicht gerade für Sie, wenn Sie die Urlaubs-Rolex zum Batteriewechsel Herrn Wempe in die Hand drücken möchten. Er darf Sie zwar böse anschauen, auslachen und sogar des Geschäftes verweisen. Aber die Fälschung einbehalten oder gar hämmernd zerstören darf er nicht. Das wäre dann Diebstahl und Sachbeschädigung. Auch wenn es viele nicht glauben können und ich es schade finde: Sie dürfen in Deutschland Fakes besitzen, sich lächerlich machen und sie zum Batteriewechsel bringen. Was Sie nicht dürfen: Von mir erwarten, dass ich Sie noch einmal ernst nehme.

5. Bei der Post kann man Uhren beim Versand bis 25.000,- Euro versichern.

Jetzt wird’s grotesk, denn: Wenn Sie eine Uhr im Paket zur Post bringen, können Sie das Paket bis zu den genannten 25k versichern. Heißt: Niemand wird Sie daran hindern. Im Falle eines Verlustes nützt es Ihnen aber rein gar nix. Denn laut AGB der Post stehen Ihnen max. 500,- Euro zu. Lesen Sie selbst: „Die nachfolgend aufgeführten Wertpapiere und anderen Wertgegenstände (Valoren Klasse II) sind nur bis zu einem tatsächlichen Wert von 500 EUR pro DHL Paket bzw. pro DHL Express Sendung zulässig: …Uhren…“ Daher bei Uhren über 500,- Euro den Dienst eines Wertversenders wie Intex oder Galle in Anspruch nehmen.

6. „Privatverkauf – keine Garantie und keine Rücknahme.“

Ein wunderbarer kleiner Satz, der in wohl allen privaten Kleinanzeigen zu finden ist. Was damit gemeint ist? Dass eine Privatperson im Gegensatz zu einem gewerblichen Händler nicht die gesetzliche Gewährleistung oder ein zweiwöchiges Rückgaberecht bei Online-Käufen einräumen muss. Was nicht damit gemeint ist: Ich kann jeden Scheiß verkaufen und dann bin ich aus dem Schneider. Denn ganz abgesehen von Privat oder Gewerbe: Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit seiner Angaben. Beim Verkauf eines defekten Artikels muss er haften und den Verkauf rückabwickeln, also den Artikel zurücknehmen und das Geld erstatten. Das Fernabsatzgesetz deckt keinen wissentlichen Betrug.

7. Lieber Uhren deutscher Manufakturen kaufen, anstatt die großen Schweizer Hersteller zu unterstützen.

Ein durchaus löblicher Ansatz, denn in Deutschland sind viele kleine Manufakturen beheimatet, die einen tollen Job und noch tollere Uhren machen. Sollten Sie allerdings die bekannten und edlen Marken in Glashütte meinen, dann Obacht. Zwar kommt die Uhr aus Glashütte, wenn Glashütte draufsteht – der oberste Chef hat aber sein Büro vielleicht in der Schweiz oder in Frankreich.

So gehören „Glashütte Original“ und „Union Glashütte“ zur Swatch Group (ja, genau die mit den Plastikuhren). Dort befinden sie sich in guter Gesellschaft mit Breguet, Blancpain oder Omega.

„A.Lange & Söhne“ ist beim Luxuskonzern Richemont untergekommen, genau wie „Montblanc“, der ehemals aus Hamburg stammende Hersteller hochwertiger Schreib- und Zeitmessgeräte. Zu den Konzerngeschwistern gehören Namen wie IWC, Jaeger-LeCoultre oder Panerai.

8.„Suche Rolex – aber nur aus Deutschland“.

Was so offensichtlich blödsinnig klingt, soll eigentlich heißen: „Suche Rolex, aber nur mit deutschem Ländercode (LC).“ Was übrigens genauso blödsinnig ist. Gemeint ist der „LC100“, der besagt, dass die Uhr in Deutschland verkauft wurde. Hergestellt werden alle Rolex bei Rolex – in der Schweiz. Da die Uhren absolut identisch in alle Herren Länder ausgeliefert werden, macht der LC keinerlei Unterschied in Wert oder Ausstattung. Und jetzt bitte nicht mit Zoll und EU ankommen, das ist kein Problem der Uhr, sondern des Vorbesitzers.

9. Automatikuhren gehören auf den Uhrenbeweger.

Nein, Uhren gehören an den Arm, der wiederum der billigste aller Uhrenbeweger ist. Uhrenbeweger sind toll, wenn man sich damit ein „ständiges Einstellen und Aufziehen“ seiner Uhr erspart. Wirklich schlimm, wie viel Lebenszeit damit verplempert wird. Ansonsten halte ich mich an die Meinung mehrerer Uhrmachermeister, die zusammengefasst lautet:

So praktisch wie ein Uhrenbeweger einerseits ist, dass man seine Uhr nicht ständig aufs Neue komplett einstellen muss nach ein paar Tagen „Auszeit“, so kann er anderseits auch durch die ständige Bewegung des Uhrwerks einen erhöhten Verschleiß produzieren.“

 10. Uhren sind nur bei Aufbewahrung im Tresor versichert.

So pauschalisiert ist diese Aussage falsch. Es ist zu unterscheiden, ob eine Uhr bei Ihrer Versicherung als „Hausrat“ oder „Wertgegenstand“ eingestuft wird. Hausrat ist bis zu einer VON IHNEN festlegbaren Höhe versichert. Wertgegenstände müssen in einem geeigneten „verschließbaren Behältnis“ – also einem Tresor aufbewahrt werden und sind nur bis zu einer VON DER VERSICHERUNG festgelegten Obergrenze versichert. Bitte fragen Sie also gezielt bei Ihrer Versicherung nach. Einen ausführlichen Artikel dazu finden Sie HIER.

Abschließend möchte ich sagen, dass auch bei unserem liebsten Zeitvertreib – der Beschäftigung mit Uhren – deren Erwerb, Besitz oder Verkauf – ein wenig gesunder Menschenverstand ganz gut tut. Hinterfragen Sie Meinungen und die Aussage selbsternannter „Experten“ (wozu auch ich gehöre), und machen Sie sich schlau. Lesen bildet, Zuhören auch – und wenn’s nur dem eigenen Bauch ist.

5 Comments

  1. Geybi sagt:

    Wie immer…ein Genuss zum lesen! Gruss aus der Schweiz.
    R. Olex 😉

  2. Jens sagt:

    Zu Punkt 5:

    https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/zulaessigeinhalte.html

    a) nationaler Versand

    Valoren der Klasse II, zulässig bis zu einem Wert von 500 EUR

    -Uhren

    Ein Versand von Uhren im Wert cvon über 500 Euro ist demnach ganz einfach nicht erlaubt. Wieso man bei der 20.000 Euro Patek dann 500 Euro bekommen dürfte, erschließt sich mir nicht, da die Uhr nie hätte versendet werden durfte. Wieso sollte eine Versicherung bei einem Schaden auch nur 1 Euro bezahlen, wenn unerlaubte Dinge transportiert werden?

    b) internationaler Versand

    Hier sind hingegen Uhren bis 25k erlaubt. Also auch versicherbar- und letztlich würden diese auch ersetzt.

    Aber bitte nicht verwechseln: Bayern ist KEIN Ausland! 🙂

    • Tom sagt:

      Sehe ich genauso. Versende ich eine Uhr im Wert von €500,01 oder mehr, gibt’s im Schadensfall exakt €00,00 von der Versicherung, da ich gegen die Transportbedingungen verstoßen habe.

  3. ALutz sagt:

    Uhrenbeweger ist wie das Auto in der Garage die ganze Nacht laufen lassen, damit der Motor warm bleibt…

  4. Ludger Urban sagt:

    Hallo Herr Strohm der Punkt 2 ist einfach nur Spitze !!

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