Website-Icon Herr Strohms Uhrsachen

ebay: Ein Bild lügt mehr als 1000 Worte.

Oder: What you see is not what you get!

Das wird ab 2018 vor allem bei Uhrenfotos auf der Verkaufsplattform ebay so sein. Das jahrhundertelang geltende „Mach dir doch am besten selbst ein Bild davon“ wird demnächst von ebay per AGBs außer Kraft gesetzt. Aber fangen wir von vorne an.

Ich habe (im Moment noch) einen kleinen Händlershop bei ebay. Dort biete ich einen Teil meiner Uhren an, auch wenn ich kaum darüber verkaufe. Vor einigen Wochen wurde ich von ebay angeschrieben mit einer tollen Nachricht, die meinen Verkauf noch schneller und einfacher machen soll:

Wir ändern im Februar 2018 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei eBay. So können wir künftig unseren eBay-Produktkatalog mit ausgewählten Bildern kontinuierlich ergänzen und das Verkaufen bei eBay noch einfacher und erfolgreicher machen. Räumen Sie uns bereits jetzt das Recht zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten ein.

 Ist das nicht toll? Ich werde noooooch erfolgreicher…wow…3,2,1…meins. Doch irgendwie ist diese tolle Nachricht in der Hektik des Alltags untergegangen. Zum Glück erinnerte mich ebay ein paar Wochen später daran, dass ich bisher nicht den neuen (und so tollen) AGBs zugestimmt habe. Mit dem leicht drohenden Nebensatz, dass sie ansonsten meinen Shop schließen müssen. Richtig so, zwingt mich zu meinem Glück, zu noch größerem Verkaufserfolg…
Jetzt fragt sich der/die geneigte Leser/in, warum er/sie Herrn Strohm beim Reichwerden zugucken soll. Antwort: Weil es vor allem SIE betrifft, sofern Sie mal bei ebay eine Uhr erwerben wollen. Wie das? Ich werde konkret.

Der Produktkatalog: Heile Welt ohne Gebrauchsspuren.

Es geht um die Erweiterung des „ebay-Produktkataloges“. Was ist das denn? Sie sind bereits drüber gestolpert, wenn Sie z.B. ein Smartphone über die Plattform verkauft haben. Sobald Sie im Verkaufsformular „iPhone 5“ eingeben, bietet Ihnen das System hinterlegte Daten und Bilder des Handys an, die Sie mit einem Klick in Ihre Auktion übernehmen können. Superpraktisch für Verkäufer. Und für Käufer?
Sollten Sie auf der Suche nach diesem Smartphone sein, werden sie bei vielen privaten und gewerblichen Anbietern das immer gleiche Katalogbild eines nagelneuen und smarten Phones finden, inkl. der immer gleichen Daten. Die individuelle Beurteilung des Telefons anhand von Standard-Fotos ist so natürlich nicht möglich – außer, der Verkäufer knipst und hinterlegt sie. Aber warum? Dafür hat er ja die tollen Katalogbilder!!!

Sie haben es bemerkt? War es bisher verboten, dass andere Verkäufer meine aufwendig produzierten Uhrenbilder für ihren Verkaufserfolg nutzen, so wird es jetzt nicht nur erlaubt, sondern forciert. Warum seine Fake-Rolex selbst ablichten, wenn man die Bilder von Herrn Strohm benutzen kann? Die einer echten Rolex wohlgemerkt!!
Die alte Händlergrundregel, dass Fotos der Produkte Teil der Angebotsbeschreibung sind, wird ad absurdum geführt. Der Wert der Arbeit eines Fotografen wird für null und nichtig erklärt, seine Leistung wird auf ebay verschenkt. Und darüber hinaus: ich soll auch einwilligen, dass ebay meine Bilder – natürlich ohne Honorar – an Dritte weitergibt (ob kostenlos oder verkauft steht nirgendwo). So kann ich mich vielleicht bald wie Bolle freuen, wenn meine Fotos Teil der neuen ebay-Anzeigenkampagne werden. Ich fange jetzt schon mit dem Jubeln an.

Einfach eine schöne Rolex für den Verkauf aus dem Katalog auswählen – egal, ob Sie sie wirklich besitzen oder nicht…

Warum macht ebay das? Weil ebay an der VERkäufern Geld verdient, nicht an den Käufern. Das Auktionshaus macht es also den VERkäufern so einfach wie möglich, hochwertige (?) Uhren zu verkaufen, denn da verdienen sie an jedem Verkauf bis zu 199,- Euro Provision. Egal, ob die Uhr echt oder falsch ist. Der Verkäufer könnte so auch Uhren anbieten, die er gar nicht besitzt, Fotos und detaillierte Beschreibung gibt ihm ja der ebay-Katalog an die Hand und ins Angebot.

Bei chrono24 wird der Privatanbieter gezwungen, Bilder von der angebotenen Uhr zu machen, die eine bestimmte, zufällig von chrono24 vorgegebene Uhrzeiten zeigen. So ist gewährleistet, dass der Verkäufer direkten Zugriff auf die Uhr hat. Sie ist wenigstens physisch vorhanden. Natürlich bleibt immer noch offen, ob er der Besitzer ist. Aber wenigstens wird eine Hürde eingebaut.

Vor zwei Tagen wurde ich nun von einem gelangweilten ebay-Callcenter-Mitarbeiter angerufen. Warum ich denn immer noch nicht den neuen AGBs zugestimmt hätte, das wäre doch die schöne neue Verkäuferwelt. Ich erklärte ihm, ich werde niemandem die Nutzungsrechte meiner Fotos schenken. Seine Antwort: „Kann ich verstehen, wir werden Sie aber trotzdem sperren.“ So steht es ja geschrieben:

Achtung: Wenn Sie den neuen eBay-AGBs bis zum 1. Februar 2018 nicht zustimmen, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.

Sollten Sie, liebe Leser, ab dem Februar des kommenden Jahres bei ebay eine hochwertige Uhr kaufen wollen, schauen Sie mindestens zweimal hin, denn: What you see is NOT unbedingt what you get.

Nach deutschem Recht ist es für den Verbraucherschutz verpflichtend, darauf hinzuweisen, – Sie kennen das von Verpackungen wie z.B. Backmischungen – dass es sich nicht um die originalen Fotos des Produktes handelt. Sind wir alle mal gespannt, ob dann neben dem Patek Philippe Foto „Serviervorschlag“ steht. Oder „Abbildung ähnlich“. Aber Sie wissen ja: Verbraucherschutz und ebay…?

ebay: 3,2,1…nicht meins!

P.S. Ein Unternehmen, das seinen Namen im Logo „ebay“ schreibt, in den AGBS aber „eBay“ hat sein Logo entweder aus einem Produktkatalog kopiert oder dem ist nicht zu trauen.

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