Die leicht älteren unter meinen Lesern können sich bestimmt noch an den 01. Januar 1974 erinnern. Was haben wir gefeiert. Nein, nicht das neue Jahr, sondern die Abschaffung der Festpreisbindung von Markenartikeln. Was heute noch bei Büchern gilt, wurde damals für andere Warengruppen abgeschafft: Der verbindliche Preis auf einen Artikel, der gesetzlich von allen verlangt und bezahlt werden musste.
Ersetzt wurde der Festpreis durch die UPE – die unverbindlich Preisempfehlung. Warum ich so detailliert darauf rumreite? Weil eine unabhängige Uhrenfachjury (also ich) zusammen mit mir das Unwort des Jahres(anfangs) gewählt hat. Und gewonnen hat, Sie glauben’s kaum: Die „unverbindliche Preisempfehlung“. Auf dem zweiten Platz landete „Listenpreis“, gefolgt von „Wertsteigerung“…aber dazu mehr in einem der folgenden Beiträge.
Dem Wortkonstrukt der UPE und des UVP gemein ist das Merkmal der Unverbindlichkeit. Leider ist das heute wie mit allem Unverbindlichen, man schaut darüber hinweg, nimmt es nicht wahr, ignoriert es. Früher, ja früher da war alles noch anders, da war ein Preis ein Preis, ein Mann ein Wort und der Kunde manchmal noch König, aber meist doch recht hörig.
Die „Geiz ist geil“-Mentalität provoziert es, dass die geschriebene und auch die gesprochene Zahl ignoriert und zum Abschuss (besser gesagt zum Rabatt) freigegeben ist. Dass das Preisschild, das einmal den Unterschied zwischen Luxus und Ramsch symbolisierte, geflissentlich übersehen wird – soweit die Ware überhaupt noch ausgepreist wird. Der Listenpreis hat einen neuen Feind bekommen, den „Marktwert“. Dieser hat den taktischen Vorteil für den Käufer (aber auch für den Verkäufer!), dass er so schwammig ist wie SpongeBob und damit von jeder Partei frei definiert werden kann. Selbst Aiman Abdallah hat der Suche nach der UPE eine ganze Galileo-Mystery-Folge gewidmet – ohne Erfolg.
„Das ist die freie Marktwirtschaft“ höre ich diejenigen rufen, die mit ihrem Fähnchen „Nur bei 25 Prozenten geh ich nicht zum Konkurrenten“ die letzten Ladengeschäfte der Fußgängerzonen stürmen. Die rabattsüchtigen Freunde der grenzwertigen Check24-Familie.
„Ich krieg 25%!!“ ist das neue „Ich hab Abitur“ und somit der Bildungsnachweis für die kommenden Generation von Betriebswirten.
Aber stellen wir das Licht doch einmal auf die andere Seite der Ladentheke und beleuchten die vielerorts und vor allem bei Uhren aus dem Luxussegment angewendete Technik der Preisumgehung. Natürlich grenzt es teilweise an Unverschämtheit dem Konzessionär die Prozente-Pistole auf die Brust zu setzen, mit der Drohung, sonst „im Netz“ zu kaufen. Doch gilt Gleiches nicht auch umgekehrt? Dass der Händler plötzlich den „Marktwert“ einer seltenen Luxusuhr für sich entdeckt, vor allem wenn, er weit über der UPE liegt. Ein Satz, zwei Interpretationen:
„Ich hätte gerne 25% auf den Listenpreis.“
Sind dies die Worte des Kunden, dann erwartet er die Reduktion des Preises um ein Viertel.
Spricht so der Händler, so betont er stimmlich und finanztechnisch das kleine Wörtchen „auf“, denn er schlägt 25% gegenüber dem Listenpreis auf. Und witzigerweise (für ihn) kann sich der Händler auch auf den Marktpreis beziehen – und „das Netz“. Dort treiben vor allem die privaten Anbieter den Wucher voran, indem sie ihre Erstkäufe aus den Häusern Rolex oder Patek Philippe für über das Doppelte feilbieten. Und so mancher „Sammler“ erwähnt nicht ohne Stolz, dass er ohne mit der Wimper zu zucken bereit und (vor allem!) fähig war 100% über Liste zu bezahlen.
Dass in der Kombination „über Liste“ auch das Wort „überlisten“ drinsteckt, ist sicherlich reiner Zufall.
In alten Wirtschafts-Lehrbüchern steht geschrieben, dass Preisnachlässe den Verkauf ankurbeln und eine künstliche Verteuerung der Tod des Umsatzes sei. Wir haben es zwischenzeitlich soweit gebracht, dass genau das Gegenteil zutrifft: Rabatte machen gesunde Marken kaputt, Mondpreise lassen die Meute heulen und sabbern.
An dieser Stelle noch ein kleiner Einschub: Die so gerne genommenen, völlig überzogenen Streichpreise haben nichts mit der UVP zu tun. Auch wenn Sie den Eindruck erwecken wollen, dienen sie nur einem vorgetäuschten Rabatt und sind strafbar.
Jetzt aber gebe ich das Wort an Sie: Was sind Ihre krassesten Erlebnisse mit der UPE? Wo gab es haarsträubende Rabatte, ungerechtfertigte Aufschläge und ärgerliches Geschacher? Wo liegt Ihrer Meinung nach die größte Diskrepanz zwischen verlangtem Preis und Marktwert? Lassen Sie uns per Kommentar daran teilhaben – wir sind gespannt.
