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Von diebischen Zöllnern und zerstörerischen Juwelieren

Über Sanktionen bei der Einfuhr oder dem Besitz von Fake-Uhren wird oft spekuliert und Erschreckendes verbreitet. Vieles ist so falsch wie die China-RELOX selbst.

Vorab: Lassen Sie uns an dieser Stelle keine Diskussion über den Unsinn (Sinn gibt es keinen) von gefälschten Uhren beginnen. Meine Meinung dazu können Sie in mehreren Beiträgen dieses Blogs nachlesen. Trotzdem befasse ich mich mit dem Thema, um einige Irrtümer auszuräumen und kontraproduktive Diskussionen zu beenden.

Irrtum Nr.1: Der Besitz eines Fakes ist strafbar.

Dem ist nicht so, auch wenn man eigentlich wegen Dummheit bestraft werden sollte. Als Privatperson dürfen Sie eine gefälschte Uhr besitzen. Zum reinen Privatvergnügen, wenn es denn eins sein sollte. Es kann Sie nicht einmal jemand dran hindern zu behaupten, sie sei echt. Ausgenommen, diese Aussage wäre Teil eines Verkaufsgespräches – dann handeln Sie in betrügerischer Absicht. Und Handeln mit Fakes ist in Deutschland verboten.

Irrtum Nr.2: Die Einfuhr eines Fakes ist verboten.

Nicht einmal das ist strafbar. Wenn auch gefühlt 30% des Gepäckgewichtes von Türkei-Rückkehrern aus gefälschten Markenprodukten bestehen, so ist die persönliche, mit einer reise verbundene Einfuhr aus nichteuropäischen Ländern in „Maßen“ legal.

Auf der Homepage der Bundesregierung ist nachzulesen:

Gefälschte Markenartikel: Solange der Wert von Plagiaten die Reisefreigrenze von 430 Euro (Flug- und Seereisende) nicht überschreitet, ist der Import unbedenklich.

Es gilt der Wert des Plagiates, nicht des Originals. Und wir reden hier auch von Mitbringseln einer Reise, nicht der Einfuhr auf dem Postwege. Denn dann wäre die Ware auf jeden Fall noch zu verzollen (2-4%) und die gesetzliche Mehrwertsteuer des Empfängerlandes (bei uns derzeit 19%) zu entrichten. Unabhängig ob echt oder nicht. Dabei ist die Zollbehörde beispielsweise durch die §§ 146 ff. Markengesetz ermächtigt, (potentielle) Nachahmungen aus dem Verkehr zu ziehen. Sie können überprüft und ggf. einbehalten werden. Als Privatperson, die nicht damit handelt (auch Mehrfachverkauf bei ebay kann ein gewerbliches Handeln darstellen), sind Sie keinem Regress ausgesetzt – außer dass Ihr China-Schnäppchen nie bei Ihnen ankommt.

Voraussetzung ist immer, dass Sie nicht mit der Ware handeln. 20 gefälschte Submariner à 20,- Euro liegen zwar noch im Warenwert unter der genannten Obergrenze. Aber Sie werden dem netten Zöllner schwerlich klar machen können, dass Sie zwanzig Mal das selbe Modell nur für sich gekauft haben. Er wird Sie als Händler und damit als Strafezahler einstufen.

Nein, das ist kein wertvoller Fehldruck auf dem Zifferblatt…

 Irrtum Nr.3: Der Uhrmacher oder Konzessionär darf ein Fake einziehen und zerstören.

Darf er nicht. Und würde er es tun, kann er wegen Diebstahl und Sachbeschädigung belangt werden. Aus den ersten beiden Punkten ergibt sich logisch, dass eine nicht strafrelevante Sache auch nicht eingezogen und schon gar nicht vernichtet werden darf. Weder aus eigener Lust und Laune, noch auf Anweisung eines Markenherstellers.

Die uns bekannten Bilder der Dampfwalze und den unterlegenen Cartier-Uhren zeigt gefälschte Ware aus dem verbotenen Handel mit selbiger.

Natürlich darf – und sollte – sich der Uhrmacher weigern, an den Repliken herumzudoktern oder die Batterie einer Submariner zu wechseln (ja, gab’s alles schon). Er darf ins Gewissen reden, dem Kunden zürnen und ihn mit Liebesentzug strafen – das wars dann auch schon.

Und die Moral von der Geschicht’?

Jetzt wissen Sie also, dass es durchaus möglich ist, ein billiges Fake in Deutschland zu besitzen, sogar es einzuführen.

Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass die Hersteller der Uhr immer noch Fälscher sind, die sich einen Dreck um Urheberrechte und Patente kümmern und Arbeitsplätze bei den Unternehmen gefährden, die die Rechte besitzen. Und dass Sie dieses Treiben mit Ihrem Kauf unterstützen.

Nein, Sie besitzen dann keine 35-Dollar-Rolex. Und Sie sind auch nicht „extrem clever“ weil Sie nicht „das völlig überteuerte Original“ gekauft haben. Sie haben sich gefälschten Sch… im Wert von nicht mal zwei Dollar andrehen lassen. Und damit stellen Sie sich mit der Uhr an Ihrem Handgelenk auf eine Stufe: Sie beide sind nichts weiter als billige Blender.

Sorry, es ging gerade durch mit mir. Weiß ich doch genau, dass die Leser von Herrn Strohms Uhrsachen nie eine RELOX oder eine TÜDOR ans Handgelenk lassen würden…oder? Hand drauf.

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