Eine Uhr – oder auch nicht.

Das ist nun also der erste Beitrag nach Inkrafttreten der DSGVO, der Daten-Dingenskirchens-Morgenwerdenalleabgemahntundmüssensterben-Verordnung. Gestorben ist daran meines Wissens niemand, ähnlich wie damals beim Millenium-Bug an der Jahrtausendwende. Was haben wir alle (also wir Internetseiten-Betreiber) für eine Panik geschoben, um 00:01 Uhr bereits abgemahnt und zu millionenhöhigen Strafen verdonnert zu werden. Aber kann ja noch kommen – warten wir’s ab.

Weil ich (meinen Namen nenne ich jetzt lieber nicht) ein vorsichtiger Mensch (oder auch was anderes) bin, werde ich diesen ersten Beitrag besonders konform zu gestalten versuchen. Mal schauen, ob das diesen Blog (dessen Besitzer ich nicht bin und auch nicht kenne) weiterbringen wird. Als ziemlich unverfänglich hat sich das Thema „einfach mal ’ne Uhr zeigen“ herausgestellt, wobei ich ein paar personen- und produktbezogene Daten (die wiederum auf die Person des Herstellers rückschlüssig sein könnten) verallgemeinern oder unkenntlich machen muss. Viele meiner Leser (die ich nicht kenne und auch nicht weiß, ob ich welche habe) werden jetzt (vielleicht, ich weiß es ja nicht) sagen: „Schlechter wird die Qualität des Beitrages dadurch auch nicht!“
Ich zeigen Ihnen (vielleicht sind Sie aber auch ein/e andere/r) nun das Foto, wie ich es vorhatte zu veröffentlichen, mit unkenntlichem Markenlogo:

Daraufhin schrieb mein Rechtsanwalt, man könne die Uhr an ihrer typischen Form erkennen und vielleicht Rückschlüsse auf die Marke, den Preis und damit auf die finanzielle Lage des Trägers erhalten – das sind datenschutzrelevante Informationen, die ich nicht preisgeben kann. Also sah dann das Foto so aus:

„Das Band!“ rief der Jurist. Ob Stahl oder Leder, Textil oder Gummi – all dies könne ein Fetisch sein – und sexuelle Vorlieben sind nun wirklich schützenswert! Also weitergepixelt – und wenn wir schon dabei sind: Farbe raus!

„Was ist denn mit dem Arm?“ fragte mein Advokat, „den kenn ich doch, das ist doch der Ihrige!“ Pigmente, Behaarung oder Tattoos verraten den Armeigner, sagen etwas über die geistige Haltung, die ethnische Herkunft und seinen Gesundheitszustand – also bitte unkenntlich machen.

„An der Jeans sollst du ihn erkennen!“ Jetzt geht er mir auf den (Buxen)Sack, mein Rechtsbeistand. Waschung, Abrieb und Nietenform definieren das derbe Beinkleid in Sachen Alter und Preisklasse. Das selbe gilt für den Stoff, der den Oberkörper bedeckt. Eine Webung von Lacoste, der Faltenwurf von BOSS – da hätte ich ja gleich meine Verdienstbescheinigung ablichten können. Datenrelevant und pixelpflichtig.

„Aber man kann ja immer noch erkennen, dass es ein Foto ist!“ Und damit – der Ansicht meines Rechtsanwaltes nach – dass ich Geld für eine Kamera ausgebe, wahrscheinlich nicht blind bin, mindestens einen Arm besitze und noch einen Computer. Viel zu viel Wissen, das ich nicht teilen darf. Und deshalb sehen meine Fotos ab jetzt so aus:

Könnte eine Uhr sein, oder der Eifelturm, oder ein Selfie. Und viel sagen kann und darf ich darüber auch nix. Mal schauen, wie es weitergeht. Hauptsache gesetzeskonform.

Und bitte: Schreiben Sie mir nicht Ihre Meinung, die darf ich gar nicht wissen.

6 Comments

  1. Othmar sagt:

    Ich wünschte ich wäre Brite…………Vielleicht haben die das schon vorher gewusst……..Schließlich haben die ja den MI6 und 007…………

  2. Antje sagt:

    Juhu ich bin geheilt statt der weißen Fotos von …..
    …. Schaue ich jetzt einfach auf meine Tapete und ja dabei spare ich Geld und die weitergabe meiner Daten.
    Danke……..

  3. Robert Lau sagt:

    Bin ich doch schon wieder benewslettert worden von einem mir unbekannten Herrn, der irgendeine Seite betreibt mit einem Thema welches mich vielleicht mal interessiert hat. Zum Glück habe ich mich damals unter falschem Namen angemeldet. PUH Glück gehabt FREU. Und gelesen habe ich den Newsletter ebenfalls nicht. Nur damit Sie’s wissen….

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