Versicherung hochwertiger Uhren

Terrassentür aufgebrochen, Schränke durchwühlt, Bargeld, Schmuck und Uhren geklaut. Und jetzt die Scherereien mit der Versicherung. Moment, waren die Uhren überhaupt versichert?

Versicherungen – das ist so ein Thema, mit dem sich niemand gerne befasst. Kleingeducktes, unverständliche Geschäftsbedingungen und nachher wollen sie nix zahlen – ist doch so, oder?

Bei der Versicherung hochwertiger Uhren ist viel Hoffen und wenig Wissen im Spiel. Wird schon alles seine Richtigkeit haben, alles gut gehen, bestimmt sind die Wecker abgesichert…wahrscheinlich…also ich glaub.

So schön präsentiert wird jeder Einbrecher von Ihrer Sammlung begeistert sein.

Über 160.000 Wohnungseinbrüche verzeichnet der Gesamtverband der deutschen Versicherer für das Jahr 2016. Und bei wem einmal ein ungebetener Gast im Schlafzimmer stand, der weiß, dass nicht nur der Verlust von Eigentum, sondern auch der eines sicheren Gefühls zu beklagen ist.

Die meisten Sammler (und das ist unabhängig vom Wert der Sammlung) lassen das alles „mal auf sich zukommen“. Denn schließlich ist Sammeln meistens ein schleichender Prozess. Wer kauft sich schon 20 Edel-Ticker en gros und ruft dann „Fertig!“.

So ging es mir, der mit 50,- Euro Vintage-Uhren in die Sucht gerutscht ist und auf einmal vor einem fünfstelligen Uhrenberg (Wert nicht Anzahl) saß. Sich die Frage stellend, ob und wie dieser Hort der Freude vor Verlust geschützt ist. Mehrfach musste ich meine Versicherungen ändern, anpassen und erweitern, denn ich bin nicht nur Sammler, sondern auch Händler. Doch den zweiten Sonderfall lasse ich heute aus meinen Betrachtungen raus.

Um auch meine Leser ein wenig mehr zu erhellen, habe ich mich zu einer, wie sich herausstellte, nicht ganz unaufwendigen Recherche entschlossen, deren Ergebnisse hier in Worte gegossen sind.

Zu diesem Zweck habe ich die 11 größten deutschen Versicherungen angeschrieben mit der Bitte, mich in Sachen „Schutz meiner Schätze“ auf den neusten Stand zu bringen. Um die Sache für beide Seiten zu vereinfachen, habe ich einen Fragebogen entwickelt, der die Eventualitäten des Sammlerlebens und die daraus entstehenden offenen Fragen abbilden soll.

Der Fragebogen wurde an 12 Versicherungen geschickt. Zum Vergrößern anklicken.

Angeschrieben habe ich:

  • Allianz
  • Generali
  • R+V*
  • AXA*
  • HUK*
  • Zürich
  • Signal Iduna*
  • Gothaer**
  • Aachen Münchner
  • Cosmos*
  • Ergo*
  • Hiscox**

* Haben den Fragebogen beantwortet

** Wollten antworten, ist aber bisher nichts angekommen

Die Signal Iduna hat mir erklärt, sie hätten kein entsprechendes Produkt im Angebot, haben mir aber die Kollegen der „Hiscox“ empfohlen, eine Spezialversicherung – guter Service, danke dafür. Ähnlich gut empfand ich das Feedback der Cosmos, die für mich ein Telefoninterview mit dem Spezialisten im Hause vereinbarten, sodass wir uns ausführlich über Fragen und Rückfragen austauschen konnten.

Vier Versicherungen – und nicht gerade die kleinsten – haben sich trotz wiederholter Nachfrage nicht einmal zurückgemeldet. Die Schlussfolgerung überlasse ich den Lesern.

Das Wichtigste vorab

Sinn dieses Artikels ist es nicht, Versicherungen zu vergleichen, Kosten zu ermitteln und Leistungen im Einzelnen zu bewerten.

Ich möchte hier die richtigen Fragen formulieren, die Sie Ihrer Versicherung stellen sollten, um eine individuelle Lösung für Ihre Situation zu finden. Ich möchte aufzeigen, welche Folgen ein unzureichender oder falscher Versicherungsschutz haben kann und wie Sie vorbeugen können, nicht auf Ihrem Schaden sitzenzubleiben.

Ich muss an vielen Stellen verallgemeinern, ansonsten müsste ich AGBs abdrucken – und Kleingedrucktes liest niemand – auch Sie nicht. Es kann also sein, dass die ein oder andere Versicherung Angebote oder Klauseln hat, die meine Aussagen widerlegen. Oder laut ruft: „Stimmt für uns nicht“. Dem mag so sein. Daher bitte bei Ihrer Agentur nachfragen und maßgeschneiderte Antworten bekommen.

 Noch was vorab: Ich möchte Ihnen keine Versicherung oder Versicherungsunternehmen „verkaufen“. Ich bekomme für Nennungen oder Kommentare keinerlei Gegenleistungen von einer der Gesellschaften und stehe auch in keinem privaten oder geschäftlichen Verhältnis zu der Versicherungswirtschaft.

Zum Frageboden: Es hat sich leider schnell herausgestellt, dass es unsinnig ist, die Antworten einzelner Versicherer unkommentiert unter die jeweiligen Fragen zu schreiben.So einfach haben es mir die Unternehmen nicht gemacht – ist es auch nicht. Die Fragen wurden für mich also schnell nur zum Leitfaden für die nun folgenden Ausführungen.

Armbanduhren: Wertsache oder Hausrat?

Die Mutter aller Fragen und die Grundlage jeder Schadensregulierung ist die Einordnung jeder einzelnen Uhr in die Kategorie Wertsache oder Hausrat. Sie erkennen alleine anhand des Begriffes: Die Versicherung, die für Ihre Uhren in den eigenen (und fremden) Wänden greift ist die Hausratversicherung.

Versichert sind Schäden und Verlust des eingeschlossenen Hausrates, wie z.B. Möbel, Kleidung etc. Eine Hausratversicherung kann in der Höhe individuell auf den von Ihnen geschätzten Geldwert Ihres Hausrates angepasst werden.

In den Versicherungsinhalt gehören auch Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder Uhren. Und jetzt kommt der springende Punkt:

Platin, Gold oder Edelstahl – das ist hier die Frage.

Wie und wann definiert Ihre Versicherung eine Uhr als Wertsache?

Während die eine Versicherung dies am Material festmacht, setzt die andere finanzielle Richtlinien.

Variante 1: Uhren aus Edelmetall wie Gold oder Platin sind immer Wertsachen. In Sonderfällen machen auch ein paar Brillanten auf der Lünette eine Stahluhr zur Wertsache.

Variante 2: Uhren ab einer Geldwertgrenze X (bei der HUK sind das z.B. 2.500,- €) sind Wertsachen. Hierbei gilt es nachzufragen, ob Neuwert oder Zeitwert gemeint sind.

Bei der ersten Variante kann es sein, dass zwar die kleine goldene Modeuhr Ihrer Frau, aber nicht Ihre eigene Edelstahl Daytona als „Wertsache“ definiert wird. Warum das auch vorteilhaft sein kann, dazu gleich.

Wertsache / Hausrat – worin liegt der Unterschied?

Das Zauberwort heißt „Versicherungsobergrenze“. Wie schon beschrieben, können Sie die Versicherungssumme für Ihren Hausrat frei definieren. Bis zu dieser Versicherungssumme sind die Schäden (auch Verlust ist ein Schaden) abgedeckt. Gelten Ihre Uhren als Hausrat sind sie in der Schublade liegend bis zu der von Ihnen frei wählbaren (und bezahlbaren) Obergrenze versichert.

Im Gegensatz dazu ist die Obergrenze für Wertgegenstände bei den meisten Versicherungen vorgegeben. Diese variiert natürlich bei den Gesellschaften und liegt durchschnittlich bei 20 – 30.000,- Euro – unverschlossen (!).Heißt also: Egal wie hoch Ihr Hausrat versichert ist, die nicht im Tresor liegende Golduhr ist nur bis X Euro versichert. Diese Summe ist vom Versicherungsnehmer nicht zu beeinflussen.

Achtung: „Wertsachen“ werden bei einem Verlust in der Gesamtheit betrachtet. Dazu zählen also nicht nur Papas Uhren, sondern auch Muttis Schmuck und das Bargeld unter der Matratze Ihrer Tochter (?). Da kann es sein, dass Ihre Uhren nur im Bruchteil ersetzt werden, wenn die Obergrenze durch die Summe von Schmuck und Bargeld erreicht wurde. Ständige Anpassung tut also not.

Schublade oder Tresor – macht das einen Unterschied?

Ja. Aber nur für Uhren, die als Wertsache definiert sind. Hier unterscheiden die Versicherer zwischen einer allgemeinen (unverschlossen) und einer besonderen (verschlossen) Entschädigungsgrenzen. Bitte fragen Sie nach, bis zu welcher Obergrenze Sie Ihre Uhren (als Wertsachen) einfach so „rumliegen“ lassen dürfen, und wann sie in ein „Wertbehältnis“ gehören.

Jetzt nur noch einen Aufkleber drauf: „Hier sind keine Uhren drin!“ Dann kann nix passieren.

Die nächste Frage wäre dann, unter welchen Voraussetzungen Ihre Versicherung dieses Wertbehältnis (Tresor) als sicher erachtet. Oft gilt: fest eingebaut in eine Wand oder ein Mindestgewicht von 200 kg. Und immer gilt: nachfragen! Einige Versicherungen bieten kostspielige und individuelle Lösungen für größere Sammlungen an.

Meldepflicht für hochwertige Uhren?

Sie sind nicht verpflichtet der Versicherung vorab Details Ihrer Uhrensammlung zu verraten. Es kann also kein „Davon wissen wir nix, also zahlen wir nix!“ geben. Werte und Versicherungsgrenzen sind wichtig, aber ob Sie nun Roségold oder DLC mit Brillanten sammeln ist Ihre Intimsphäre.

Was sollte noch da sein, wenn alle weg sind.

Gehen wir vom Schadensfall aus: Einbruch – Uhren weg. Nun ist es das Wichtigste, dass Sie nicht nur Ihre Trauer um die Sammlerstücke, sondern auch deren Existenz und Echtheit (!) nachweisen können. Daraus ergibt sich eine einfache Logik:

Uhren und Papiere immer getrennt aufbewahren!

Sollten Sie nicht vorab alle Unterlagen kopiert oder erfasst haben, halten Sie so wenigstens den Beweis der Existenz in Händen – und machen den Langfingern und Hehlern den Verkauf erheblich schwerer.

Zu den für die Versicherung relevanten Unterlagen gehören:

  • Kaufbeleg
  • Zertifikat oder Garantiekarte
  • Revisionsbelege

Letzteres kann sehr hilfreich sein, um die Echtheit und damit den Wert des Diebesgutes zu beweisen. Auch Versicherungen wissen, dass man „ähnliche“ Luxusuhren mit „echten“ Papieren bei jedem ordentlichen Strandkonzi kaufen kann. Und die Fälle von „Fake gestohlen / bitte Original bezahlen“ steigen rapide an.

Fotos helfen zwar bei der Identifizierung wieder aufgetauchter Beute, sind aber genau wie unausgefüllte Garantiekarten kein Eigentumsnachweis. Man sollte sich also schon mal überlegen, ob nicht doch ein Namenseintrag auf dem Garantiekärtchen sinnvoll ist. Oder eine Registrierung beim Hersteller, was zwischenzeitlich viele Luxusmarken anbieten.

Wie gesagt: Sie müssen den Besitz und die Echtheit nachweisen.

Wenn einer eine Reise tut – Versicherung außer Haus.

„Hilfe, Polizei – man hat mich bestohlen!“ Jetzt könnte man ja sagen: weg ist weg. Aber versicherungstechnisch ist das leider nicht so. Denn Ihre Assekuranz fragt gezielt nach, was Sie denn unter „bestohlen“ verstehen.

Der entscheidende Unterschied ist, ob Sie beraubt oder nur bestohlen worden.

Ein Raub liegt dann vor (simpel gesagt), wenn Gewalt im Spiel ist, angedroht oder ausgeführt. Versichert (durch Ihre Hausratversicherung) sind Sie, wenn man Ihnen die Uhr auf der Parkbank mit vorgehaltener Pistole abgezogen hat – nicht wenn Sie sie auf selbiger Bank haben liegen lassen und sie jemand mitnimmt.

Der Tresor ist ziemlich safe.

Auch auf Reisen greift teilweise die Hausratversicherung (Außenversicherung) unter ähnlichen, einschränkenden Voraussetzungen:

Ihre Uhr ist versichert, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wurde (da war sie wieder, die Gewalt), nicht wenn ein Zimmermädchen (soll bitte keine Unterstellung sein) sie gestohlen hat. Uhr in Koffer am Flughafen – hat nichts mit Hausrat zu tun, also isnich! Ob und wie weit gesonderte Reisegepäckversicherungen hier greifen ist ein ganz anderes Thema.

Aber auch bei aushäusigem Raub oder Einbruchsdiebstahl gelten die Obergrenzen der Versicherung, wie schon anfangs beschrieben.

Ein gutes Mittel der Schadensbegrenzung auf Reisen: Hotelsafe oder (ich trau mich gar nicht es zu sagen) ein Besuch beim Strandkonzi zur zeitweisen Überlassung eines nicht originalen Zeitmessers. Doch diesen wieder vor der Heimreise zerstören und schämen – versprochen?

Hoppla, war das deine Uhr?

Wie schauts nun aus, wenn Sie sich und Ihre Uhr/en zu einem kleinen Sammlertreffen bewegen. Fachsimpeln, (Uhren) befingern und „Darf ich die mal anziehen?“ Und schon landet die gelbgoldene Pracht (Ihres ab dann Ex-Sammlerfreundes) auf dem gefliesten Boden des Restaurant-Nebenzimmers.

Sie wussten es: Es greift die Privat-Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Soweit er eine abgeschlossen hat. Sie heißt zwar Haft“pflicht“, aber niemand ist verpflichtet eine abzuschließen. Beim nächsten Sammlertreffen also schön die Policen raus und um den Hals gehängt – sonst drücke ich niemandem mehr meine Uhr in die Hand.

Schadensersatz ist jetzt was genau?

Die Versicherungen unterscheiden bei Regress zwischen „Neuwert“ und „Zeitwert“.

Im Allgemeinen ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert, heißt die Wiederbeschaffung der Uhr in gleicher Art und Güte (sollte es ein nicht mehr neu erhältliches Modell sein). Eine Haftpflichtversicherung begleicht den Zeitwert der Uhr.

Diese Medaille hat zwei Seiten, je nachdem, ob Sie eine Uhr als Gebrauchsgegenstand oder als leidenschaftsvolles Sammelobjekt betrachten.

Der 300 Euro-Quarzer strebt nach vier Jahren im Wert gegen Null, wird aber bei der Hausrat neuwertlich ersetzt: 300,- Euro – Glückwunsch.

Die 1967 Luxus-Vintage, hat heute einen Wert von 15.000,- Euro. Das Modell ist aber seit 30 Jahren nicht mehr im Sortiment. Sollten Sie im Schadensfall nur den Neuwert von 320,- D-Mark erhalten – dann Mahlzeit!

Bei der Haftpflicht drehen sich die Vorzeichen genau um. Gut für Vintage-Sammler – schlecht für Billigheimer. Höre ich da gerade ein „richtig so!“?

Living in a box? Hoffen wir mal, dass die leer sind…

Zusammenfassung

Nachdem Sie sich einen aktuellen Überblick über Ihre Sammlung und den Wert der Uhren gemacht haben, sollten Sie Ihrer Versicherung folgende Fragen stellen:

  1. Wie werden meine Uhren eingeordnet – als Wertsache oder Hausrat?
  2. Gilt eine Edelmetall- oder eine Wertregelung?
  3. Wo liegen die Schadensobergrenzen bei offener und verschlossener Aufbewahrung?
  4. Wie sind die Vorgaben der Versicherung an einen Tresor?
  5. Wie muss ich einen Besitz- und Echtheitsnachweis erbringen?
  6. Welche einschränkenden Vorgaben gibt es bei der Außenversicherung?
  7. In welchem Versicherungsfall wird nach Zeitwert oder Neuwert entschädigt?

Stellen Sie diese Fragen am besten schriftlich und verlangen Sie auch eine schriftliche Stellungnahme. Nur so sind spätere Missverständnisse ausgeschlossen.

Sie sehen, so ganz einfach ist das Thema Uhrenversicherung nicht, aber nur Mut, wenn ich es (halbwegs) verstanden habe, wird es Ihnen auch gelingen. Letztendlich liegt es bei Ihnen, das Risiko und die Notwendigkeit einer Versicherung einzuschätzen.

Soweit meine Recherchen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sollten Sie eine Spezialversicherung abgeschlossen haben oder einen Versicherer mit besonders „uhrenfreundlichen“ Konditionen kennen – her damit. Wir lernen alle gerne dazu.

Haftungsausschluss

In diesem Beitrag musste ich an einigen Stellen stark verallgemeinern. Er ist weder als Rechts- noch als Versicherungsberatung zu sehen. Versicherungsbedingungen können in Einzelfällen stark von meinen Ausführungen abweichen. Meine Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und ich kann keinerlei Haftung für Fehler, falsche Informationen oder Schäden übernehmen, die den Lesern daraus entstehen. Verbindliche Informationen zu Ihrer persönlichen Situation und einer optimalen Versicherung kann Ihnen nur Ihr Versicherungsberater geben.

4 Comments

  1. Panzlaff sagt:

    Hab ich auch versucht, gibt nur immer neue Rückfragen von der Versicherung ( Itzehoer ) …

  2. Antje sagt:

    Bernhard danke einfach nur super diese Infos.Gruß Antje

  3. THE LLIGHT sagt:

    Nicht, dass mich solche Überlegungen beträfen -mangels Uhren im geschilderten Wert-, aber herzlichen Dank für die aufwändige Recherche und die Aufbereitung der Ergebnisse. Hier kommt ein uhrsächlicher Mertwert zustande.

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